9.1.7.1. Sicherheitsventil


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Bild 9.5: Sicherheitsventil am kombinierten Druckluft-Öl-Behälter
eines öleinspritzgekühlten Schraubenkompressors
Die Installation eines Sicherheitsventiles am Druckluftbehälter ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn der Behälterinnendruck
pN (Netzdruck) auf den maximalen Betriebsdruck des Druckluftbehälters (z.B. Kompressorhöchstdruck 10bar, Behälterbetriebsdruck 11 bar) steigt, muß das Sicherheitsventil langsam öffnen.

Wenn der Netzdruck auf das 1,1-fache des Nenndruckes (z.B. Behälterdruck 11 bar, Sicherheitsventil 12,1 bar) steigt, muß das Sicherheitsventil komplett öffnen und den Überdruck abblasen. Dabei ist darauf zu achten, daß der Querschnitt der Abblasöffnung des Sicherheitsventil so dimensioniert ist, daß die komplett Liefermenge aller angeschlossenen Kompressoren abgeblasen werden kann, ohne daß der Druck im Behälter weiter steigt.

Bei nachträglicher Erweiterung eines bestehenden Druckluftnetzes erhöht sich die Anzahl der Kompressoren. Dabei kann die entsprechende Vergrößerung des Sicherheitsventils leicht übersehen werden. Wenn das Sicherheitsventil nicht mehr die gesamte Liefermenge der Kompressoren abblasen kann, steigt der Betriebsdruck im Druckluftbehälter. Im Extremfall führt das zur Explosion des Druckluftbehälters.

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Bild 9.6: Schaltsymbol für ein Sicherheitsventil
Sicherheitsüberprüfung

Um eine Unterdimensionierung des Sicherheitsventiles zu vermeiden, ist bei jeder Erweiterung einer Kompressorstation das Sicherheitsventil zu überprüfen.


Der Netzanschluß des Druckluftbehälters ist abgesperrt. Die Druckschalter werden überbrückt, so daß die Kompressoren nicht mehr automatisch abschalten.

Der Behälterdruck steigt, bis das Sicherheitsventil anspricht. Der Behälterdruck darf das 1,1-fache des Grenzwertes (z.B. Behälterdruck 11 bar, Sicherheitsventil 12,1 bar) nicht überschreiten. Geschieht dies doch, ist das Sicherheitsventil unterdimensioniert und muß ausgetauscht werden.