9.1.6.2. Herstellung von Druckluftbehältern



"Einfache unbefeuerte Druckluftbehälter" mit einem Betriebsdruck zwischen 0,5 und 30bar Überdruck, einem Druckinhaltsprodukt p x l bis 10000, (Behälter bis 750 l, 11 bar oder bis 500 l, 16 bar) und einem zylindrischen Mantel mit zwei Böden werden nach der EG-Richtlinie 87/404 EWG gefertigt. Sie erhalten ein CE-Kennzeichen am Behälterschild. Demzufolge dürfen sie im gesamten EG-Raum ohne weitere Berücksichtigung der nationalen Vorschriften vertrieben werden.

Druckluftbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt
p x l von mehr als 10000 sind nach den entsprechenden nationalen Vorschriften zu fertigen.