9.1.6.1. Einteilung in Prüfgruppen


<BR>Druckluftbehälter werden nach § 8 der Druckbehältervorschrift in Prüfgruppen eingeteilt.

(1) Die Druckluftbehälter werden entsprechend dem zulässigen Betriebsüberdruck
p in bar und dem Rauminhalt des Druckraums l in Litern ( dem Druckinhaltsprodukt p x l ) in Gruppen eingeteilt. Bei mehreren voneinander getrennten Druckräumen wird das Produkt für jeden Druckraum getrennt ermittelt:
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Bild 9.3: Diagramm zur Gruppeneinteilung der Druckluftbehälter
Gruppe I : Druckluftbehälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck p von höchstens 25 bar und einem Druckinhaltsprodukt p x l von nicht mehr als 200.

Gruppe III : Druckluftbehälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck p von höchstens 1 bar, bei denen das Druckinhaltsprodukt p x l mehr als 200, jedoch nicht mehr als 1000 beträgt (p > 1 bar und 200 < p x l £ 1000).

Gruppe IV : Druckluftbehälter mit einem zulässigen Betriebsüberdruck p von mehr als 1bar, bei denen das Druckinhaltsprodukt p ´ l mehr als 1000 beträgt (p > 1 bar und p x l > 1000).