6.3. Kondensataufbereitung



Kondensat aus ölgeschmierten Kompressoren enthält, je nach Jahreszeit, Ölanteile zwischen 200 und 1000 mg/l. D.h., daß Kondensat zu ca. 99 % aus Wasser und nur zu ca. 1 % aus Öl besteht. Trotzdem ist dieses Kondensat laut Gesetz als mineralölhaltiges Abwasser zu betrachten. Als solches darf es nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Maßgeblich für die Anforderungen an die Sauberkeit des Abwasser ist der § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Dieses schreibt vor, daß die Schadstofffracht im Abwasser so gering gehalten wird, wie dies nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik" möglich ist. Diese Regeln werden von der Bundesregierung durch allgemeine Verwaltungsvorschriften festgelegt.

Nach ATV (Abwassertechnische Vereinigung e.V.) Arbeitsblatt A 115 liegt der Grenzwert für den Restöl-Gehalt im Abwasser zur Zeit bei 20 mg/l. Maßgeblich ist jedoch die jeweilige Entwässerungssatzung der zuständigen Gemeinde. Teilweise liegen die Grenzwerte deutlich unter 20 mg/l Restöl-Gehalt.


Das heißt, Kondensat ist fachgerecht zu entsorgen oder aufzubereiten.



Entsorgung

Die Entsorgung über eine Fachfirma ist zwar sicher, aber aufwendig und sehr teuer. Entsorgungskosten von ca. 250 € pro m³ Kondensat sind die Regel. Zusätzlich fallen Kosten für zugelassene Sammeltanks und Zuleitungen an.


Aufbereitung vor Ort

Aufgrund des hohen Wasseranteils lohnt sich eine Aufbereitung des ölhaltigen Kondensates vor Ort immer. Entsprechend aufbereitetes Wasser kann der Kanalisation zugeführt werden. Das abgetrennte Öl ist mit dem Altöl zu entsorgen.

Mit normalen Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 und einfachen Schwerkraftabscheidern sind die gesetzlichen Grenzwerte nicht zu erreichen. Zur gesetzeskonformen Aufbereitung eignen sich handelsübliche Öl-Wasser-Trenner hervorragend.